Manchmal geht es furchtbar schnell: Ein lieber Angehöriger erleidet einen Schlaganfall oder wird aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall. Wer sich langsam auf die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen einstellen kann, hat Vorteile. Denn wenn genügend Zeit ist, sich über die Möglichkeiten zu informieren, wachsen Angehörige langsam in die steigende Verantwortung hinein. Doch wenn der Pflegefall plötzlich auftritt, heißt es, schnell zu handeln. Was ist zu tun, wenn der pflegebedürftige Angehörige in den vertrauten vier Wänden bleiben will, und wie gelingt die Pflege am besten?

Planvoll und maßvoll vorgehen
Rund 2 Millionen Menschen pflegen einen Angehörigen zu Hause. Dies ist keine leichte Aufgabe, im Gegenteil. Sie verlangt den Betroffenen auf allen Seiten viel ab. Allerdings gibt es einige Weichen, die sich mit Bedacht stellen lassen und die dafür sorgen, dass der Pflegeaufwand, die Kosten und die Belastung durch die Pflegeaufgaben erträglich werden.
Gerade bei einem plötzlich auftretenden Pflegefall gilt es, planvoll vorzugehen, um alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen und sich in puncto Pflegekonzept für den Angehörigen richtig aufzustellen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Pflege daheim besteht in einer guten Beratung. Schließlich müssen Anträge gestellt und Gelder bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Es gibt Beratungsstellen, die bei der Planung und Umsetzung behilflich sind. Kliniken halten einen Sozialdienst vor, der im Akutfall beratend unterstützt. Neben dem Sozialdienst gibt es Anlaufstellen in den Gemeinden in Form von Pflegestützpunkten und Seniorenbüros. Außerdem bieten Wohlfahrtsverbände Beratungsstellen an, wie die Caritas. Sie stellt auch eine Online-Beratung zur Verfügung.
Die Pflegeform wählen
Ist der Pflegefall eingetreten, muss die grundlegende Frage umfassend geklärt werden: Wie soll der Angehörige in Zukunft gepflegt werden? Um die Pflege zu Hause zu gewährleisten, ist es notwendig, Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut zu bringen. In einem Akutfall genehmigen viele Arbeitgeber sofortigen Urlaub, damit die ersten wichtigen Schritte eingeleitet werden können. Ist der Urlaub aufgebraucht, müssen Alternativen her. Pflegende Angehörige können sich mehr Zeit nehmen, um Beruf und Pflegeaufgaben miteinander zu verbinden:
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
Pflegende Angehörige können bei Eintritt der Pflegesituation bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden. In diesem Zeitraum können sie Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen. Vom finanziellen Rahmen her orientiert sich das Pflegeunterstützungsgeld an bezahltem Sonderurlaub. - Pflegezeit
Das Pflegezeitgesetz gewährt pflegenden Angehörigen sechs Monate Pflegezeit. Während dieser Phase dürfen sie im Job pausieren und profitieren vom Sonderkündigungsschutz. Finanzielle Entschädigung vom Arbeitgeber gibt es dafür nicht. Der finanzielle Ausgleich lässt sich eventuell über das Pflegegeld realisieren, das die pflegebedürftige Person erhält und an die pflegenden Angehörigen weitergibt. - Familienpflegezeit
Ist es nötig, mehr als sechs Monate beim Angehörigen zu bleiben, kommt die Familienpflegezeit infrage. Hier sieht das Familienpflegezeitgesetz vor, dass pflegende Angehörige zumindest 15 Stunden wöchentlich ihrer Arbeit nachgehen. Den Verdienstausfall überbrücken sie mit einem zinslosen staatlichen Darlehen. - zinsloses staatliches Darlehen
Das zinslose staatliche Darlehen wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt. Die Höhe wird individuell vereinbart.
Pflegende Angehörige sind für die Dauer der Pflegezeit sozialversichert. Das bedeutet, dass die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung trägt und auch Zuschüsse zur Pflege- und Krankenversicherung zahlt. Pflegende Angehörige sind zudem in der Unfallversicherung kostenfrei versichert. Eine Arbeitslosenversicherung müssen sie aus eigener Tasche bezahlen.
Externe Unterstützung: Kompetente private Pflegekräfte beschäftigen
Um die umfassende Betreuung trotz Vollzeitjob zu gewährleisten, braucht es Unterstützung von außen. Eine Möglichkeit ist die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft, die zur Betreuung des Angehörigen zur Verfügung steht. Die Kosten liegen im Schnitt bei 2200 € monatlich plus Kost und Logis. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem von Pflegekräften mit Wohnsitz in Deutschland. Die eingesetzten polnischen Pflegekräfte, wie beispielsweise durch die Vermittlung von der Deutschen Seniorenbetreuung, haben in der Regel kein Examen. Deshalb konzentrieren sich ihre Kompetenzen auf die Alltagsbegleitung, Haushaltsführung und die Grundpflege wie Waschen und die Unterstützung beim Anziehen. Wenn es um die Gabe von Medikamenten oder spezifische Wundpflege geht, sind examinierte Pflegekräfte erforderlich.
Alternativ lässt sich eine stundenweise Betreuung als Ergänzung zur medizinischen Behandlungspflege oder eines ambulanten Pflegedienstes mit einer osteuropäischen Betreuungskraft sinnvoll und bezahlbar realisieren. Letztlich ist diese Form der Betreuung preiswerter als die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Im Vorfeld ist zu klären, wie sich die gewünschte Betreuung finanzieren lässt. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, sofern ein bestimmter Pflegegrad erreicht ist. Beispielsweise werden bis zu 545 € Zuschuss bei Pflegegrad 3 für eine 24-Stunden-Pflege gewährt. Stehen Versicherungen zur Verfügung, sollte hier genau abgestimmt werden, inwieweit diese eintreten. Im Zweifel sollte die Hilfe eines Rechtsanwalts hinzugezogen werden, um die Versicherung notfalls zur Leistung zu zwingen. Es wäre fatal, wenn sich diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen aus ihrer Verantwortung zieht und die versicherte Person im Stich lässt.
Mit diesen Tipps gelingt die Pflege in den vertrauten eigenen vier Wänden
Wenn pflegende Angehörige gesundheitlich fit und der Belastung durch die Pflegeaufgaben gewachsen sind, kann die Pflege zu Hause in weiten Teilen alleine übernommen werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige eng beieinander leben oder entsprechend einen Umzug organisieren können. In der Regel ist es notwendig, dass die Wohnung, in der die Pflege stattfindet, möglichst barrierefrei gestaltet ist oder sich barrierefrei umbauen lässt. Besteht kein kurzfristiger medizinischer Interventionsbedarf, steht einer Pflege durch Angehörige nichts mehr im Wege.
Zusätzlich zu der eigenen Pflegeleistung gibt es teilstationäre Pflegeangebote wie die Tagespflege oder die Nachtpflege. Im Rahmen der Tagespflege können die pflegebedürftigen Angehörigen tagsüber in einer Altenpflegeeinrichtung verweilen, während Angehörige arbeiten. Nach Arbeitsschluss sowie an den Wochenenden sind sie dann für ihre Angehörigen da. Üblicherweise ist mit der Tages- oder Nachtpflege ein Hol- und Bringdienst verknüpft.
Eine weitere Option stellt die ambulante Pflege dar, die die eigene Pflegeleistung einer privaten Pflegekraft durch professionelle Hilfe unterstützt. Dabei bleibt der zu pflegende Angehörige in seinem gewohnten Umfeld und lebt weiterhin im Familienverbund. Familienmitglieder übernehmen nach wie vor Teile der Pflegeaufgaben. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes leisten unter anderem die Grundpflege wie Körperpflege, Mobilisation und Lagerung, sie geben Medikamente, Injektionen und wechseln Verbände. Sie kümmern sich um die Wäsche, gehen einkaufen, kochen oder unternehmen Ausflüge, lesen vor oder bieten andere Betreuungsleistungen an.
Fazit: Die verfügbaren Dienstleistungen sind vielfältig. Sie lassen sich individuell kombinieren, sodass sich für nahezu jede Lebenssituation eine zufriedenstellende Lösung finden lässt.